Genossenschaften haben, anders als andere Rechtsformen, einen besonderen gesetzlich vorgegebenen Zweck – sie betreiben einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, den die Mitglieder nutzen sollen. Dieser Zweck – nämlich die Nutzungsorientierung – ist der Kern der genossenschaftlichen Idee. Häufiger wird nun darüber berichtet, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft missbraucht wird. Dabei geht es vorrangig um Steuersparmodelle (1), sei es zur Einsparung von Gewerbe- oder Körperschaftssteuer (2) oder der Erbschaftssteuer (3). Genannt werden diese Genossenschaften meist „Familiengenossenschaften“, weil es darum geht, dass Familien ihr Vermögen (Immobilien / Unternehmen) in eine Genossenschaft einbringen. Diesen Begriff wollen wir nicht verwenden, weil es schon länger Familiengenossenschaften gibt, die vollkommen im Einklang mit dem Genossenschaftsgesetz agieren (4), wir verwenden nachfolgend den Begriff „Fake-Genossenschaften“, weil sie die Voraussetzungen für eine Genossenschaft unseres Erachtens nicht erfüllen.weiterlesen…
Zur Debatte: Genossenschaften und Gemeinwohl
Die Bundesregierung hat am 13.9.2023 das erste Mal eine Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen verabschiedet. Damit werden in elf Handlungsfeldern knapp 80 einzelne Maßnahmen beschrieben, die die Rahmenbedingungen für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen verbessern sollen.
Nachfolgend möchten wir uns der Frage widmen, inwieweit Genossenschaften auch „Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ sind oder sein können, da die Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz den (alleinigen) Zweck der Mitgliederförderung haben.weiterlesen…
Zur Debatte: Selbstverwaltetes Wohnen in Projektgenossenschaften
Wohnungsgenossenschaften liegen weiter im Trend. Neben dem Wohnen im privaten Eigentum und dem Wohnen zur Miete ist das genossenschaftliche Wohnen das dritte Standbein auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Es steht zwischen den anderen beiden Modellen, da diejenigen, die die genossenschaftliche Wohnung nutzen, gleichzeitig Mitglieder der Genossenschaft sind, der die Wohnung gehört. Neben dem Ziel einer dauerhaften, guten und günstigen Versorgung mit Wohnraum geht es vielen Wohnungsgenossenschaften, gerade den jüngeren, auch um weitere Ziele. Dazu gehören ökologische Standards, die langfristige Sicherung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen Spekulation und, meist besonders wichtig, eine besondere Form des Zusammenlebens.weiterlesen…
Zur Debatte: Die Zulässigkeit virtueller Generalversammlungen
Seit vielen Jahren sind sie bei einer Reihe von Genossenschaften schon gelebte Praxis. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie wurden sie fast zum Alltag – die virtuellen Generalversammlungen von Genossenschaften. Nun hat sich das erste Mal ein Oberlandesgericht (OLG) damit auseinandergesetzt und kommt zu dem überraschenden Schluss, dass virtuelle Generalversammlungen von Genossenschaften unzulässig seien. Das OLG Karlsruhe hatte über die Eintragung einer Verschmelzung in das Genossenschaftsregister zu entscheiden. Das zuständige Registergericht hatte die Eintragung mit der Begründung abgelehnt, dass die für einen Verschmelzungsbeschluss erforderliche Versammlung als virtuelle Generalversammlung stattgefunden habe, eine solche aber unzulässig sei. Das OLG Karlsruhe ist dieser Auffassung mit einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 26.03.2021 gefolgt.weiterlesen…
Zur Debatte: Mitgliederförderung
Wenn es darum geht, zu beschreiben, was das Besondere an der Rechtsform der Genossenschaft ist, dann kommt man sofort auf die Mitgliederförderung zu sprechen. Vielen ist allerdings unklar, was damit genau gemeint ist.
Die Mitgliederförderung ist der Zweck einer Genossenschaft, also der Grund für deren Existenz. Es gibt keine eigene Definition der Mitgliederförderung, sie ist vielmehr in der Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz enthalten:weiterlesen…