Die Bundesregierung plant insbesondere wegen der Prokon – Insolvenz den „grauen Kapitalmarkt“ weiter zu regulieren. Dazu sollen „Regulierungslücken“ geschlossen werden und weitere „Finanzprodukte“ in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes einbezogen werden. Dies soll auch für Nachrangdarlehen gelten, die insbesondere für Genossenschaften neben dem Bankkredit häufig die einzige Möglichkeit darstellt, sich Geld zu leihen. Die Konsequenz wäre, dass die Genossenschaften, die mit Nachrangdarlehen arbeiten, zukünftig folgende Punkte beachten müssen:weiterlesen…
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
In Deutschland wurde mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22.Juli 2013 in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz. Das KAGB betrifft auch Genossenschaften, für Energiegenossenschaften in § 2 Absatz 4 b) KAGB ein besonderer Ausnahmetatbestand enthalten. Durch ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts (FinMarktAnpG) soll das KAGB an die erwarteten „Technischen Regulierungsstandards“ zur Abgrenzung offener von geschlossener Fonds angepasst werden.weiterlesen…
Vorschlag zur Einführung der Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Kleinstgenossenschaften werden oftmals im Verhältnis zu ihrem geringen Umsatz und den damit verbundenen geringen Risiken mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet. In diesem Zusammenhang wird die Einführung einer kleinen Rechtsform für Genossenschaften diskutiert. Der ZdK schlägt dafür eine Kooperativgesellschaft (haftungsbeschränkt) nach dem Vorbild der Mini-GmbH vor.weiterlesen…
Konsultation zum Anwendungsschreiben zu § 1 KAGB-E
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet ein Anwendungsschreiben zum Anwendungsbereich des § 1 des geplanten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) vor. Der Entwurf enthält auch Passagen zu eingetragenen Genossenschaften. Vor endgültiger Abfassung des Anwendungsschreibens hat die BaFin eine Konsultation durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation hat der ZdK Stellung genommen und einen Vorschlag zur Änderung des Anwendungsschreibens unterbreitet.
weiterlesen…
Referentenentwurf zur Einführung der Kooperationsgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 7. März 2013 einen Referentenentwurf zur Einführung der Kooperationsgesellschaft und zum weiteren Bürokratieabbau bei Genossenschaften versendet und um Stellungnahmen zu diesem Entwurf gebeten. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) hat sich als Genossenschaftsverband zu dem Gesetzesentwurf geäußert. Zu den Mitgliedern des ZdK zählen neben großen und mittelgroßen Genossenschaften in der Regel kleine Genossenschaften, darunter auch viele Kleinstgenossenschaften, die von dem vorgelegten Gesetzesentwurf erfasst würden. Auf den Verbandstagen 2009 und 2012 haben sich die Mitglieder intensiv mit den Fragen der Prüfung von kleinen Genossenschaften und Kleinstgenossenschaften auseinandergesetzt und weitere Erleichterungen gefordert. Der ZdK begrüßt daher den vorgelegten Entwurf.weiterlesen…
- « Vorherige Seite
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- …
- 8
- Nächste Seite »