Unser Dachverband – Euro Coop – berichtet, dass sich das EU-Parlament und der EU-Rat am 14. Dezember 2023 auf die neuen Regeln der EU-Lieferkettenrichtlinie (englisch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) geeinigt haben.
In Deutschland gilt bereits seit dem 1.1.2023 ein Lieferkettengesetz, dieses wird aufgrund der neuen Richtlinie – sollte sie denn so wie vorgesehen verabschiedet werden – überarbeitet werden müssen. Insbesondere wird der Kreis der Unternehmen, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen müssen wachsen. Bislang gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer/innen (ab de, 1.1.2024 mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer/innen).
Der Entwurf geht weit darüber hinaus und würde die Geltung dieser Regeln erweitern auf „große“ Unternehmen, d. h. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU.