Der von den Parteien CDU/CSU und SPD vorgestellte Koalitionsvertrag enthält Vereinbarungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Genossenschaften. Wir freuen uns darüber, dass die Genossenschaften weiterhin auch in der Politik Beachtung finden und – insbesondere im Internationalen Jahr der Genossenschaften – an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen gearbeitet wird, auch wenn einiges noch sehr allgemein formuliert ist.
Die Verabredungen der Koalition beinhalten insbesondere folgende Punkte:
Gesellschaft mit gebundenem Vermögen und Reform des Genossenschaftsrechts
Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen.
Damit knüpft der Koalitionsvertrag unmittelbar an die Planungen der letzten Koalition an, die das Genossenschaftsgesetz ändern wollten. Die Bundesregierung hatte kurz vor dem Scheitern der Ampel-Koalition den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform“ auf den Weg gebracht. Dieser Entwurf enthält eine ganze Reihe von sinnvollen Maßnahmen. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung unmittelbar an diesen Entwurf anknüpft, damit die Änderungen zügig in Angriff genommen werden können.