Genossenschatften und Personenvereinigungen des bürgerschaftlichen Engagements, die in den Zuständigkeitsbereich unseres Verbands fallen können einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Vorstand stellen.
Grundlagen für die Entscheidung des Vorstands, ob dem Antrag zugestimmt wird, sind:
- die Satzung des ZdK,
- das Leitbild des ZdK und
- die genossenschaftlichen Grundsätze des ZdK.
Den Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie hier zum Download: