Der Genossenschaftsgedanke wird weltweit verfolgt, doch seine Ausprägungen (Grundsätze und Werte) gehen auseinander. Jedes Land hat unterschiedliche Vordenker, die das jeweilige nationale Genossenschaftsrecht geprägt haben.
Für die Konsumgenossenschaften sind die redlichen Pioniere von Rochdale die prägenden Ideengeber, deren aktualisierte und weiterentwickelte Prinzipien Grundlagen der genossenschaftlichen Grundsätze des Internationalen Genossenschaftsbundes (IGB / ICA) sind:
1. Freiwillige und offene Mitgliedschaft
2. Demokratische Mitgliederkontrolle
3. Wirtschaftliche Partizipation der Mitglieder
4. Autonomie und Unabhängigkeit
5. Ausbildung, Fortbildung und Information
6. Zusammenarbeit zwischen Genossenschaften
7. Verantwortung für die Gesellschaft
Das Genossenschaftsgesetz in Deutschland ist dagegen im Wesentlichen geprägt von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen, die ein viel stärker auf Unternehmenskooperation ausgerichtetes Genossenschaftsbild im Fokus hatten. Ihre Grundsätze sind die Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Der ZdK nimmt beide Traditionen für sich an und gibt sich die folgenden genossenschaftlichen Grundsätze:
Genossenschaften sind Gesellschaften mit einer offenen Mitgliedschaft. Die Mitglieder sind vorrangig auch diejenigen, die die Förderleistung in Anspruch nehmen (Identitätsprinzip).
Die genossenschaftlichen Unternehmen dienen dem Zweck für die Mitglieder nützlich zu sein, die tatsächliche Leistung steht im Vordergrund; die Zahlung einer Dividende ist möglich, aber nicht das vorrangige Ziel der Tätigkeit (Förderprinzip). Die Förderleistung soll dabei möglichst direkt erbracht werden. Möglich ist auch eine indirekte Leistung. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn Genossenschaften ihre Mitglieder durch das Bereitstellen von Infrastruktur (zum Beispiel Immobilien) fördern, wenn die Mitglieder die dort angebotene Leistung (mit Beteiligung der Genossenschaft oder durch Dritte) nutzen können. Genossenschaften sind nicht am Profit orientiert, sondern an der möglichst guten Förderleistung. Das bedeutet, dass sie profitabel sein müssen, dies aber kein primärer Selbstzweck ist.
Die Mitglieder stimmen in den Organen über die Belange der Genossenschaften ab (Demokratieprinzip). Dabei werden die Mitglieder gleichbehandelt, soweit es nicht sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung gibt (verschiedene Mitgliedergruppen, investierende Mitglieder).
Das Handeln der Genossenschaften ist an besonderen Werten ausgerichtet. Eine Diskriminierung von Menschen, gleich aus welchem Grunde, findet in Genossenschaften nicht statt. Die Geschäftspolitik gewährleistet eine faire Behandlung der Mitglieder, Kunden, Vertragspartner und Mitarbeiter. Genossenschaften wirken langfristig für ihre Mitglieder, daher sind sie nachhaltige Unternehmen, die möglichst schonend mit natürlichen Ressourcen umgehen.