Aufgaben des ZdK
interessenvertretung
Unsere Hauptaufgabe ist die Vertretung der Interessen unserer Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Behörden. Das gilt für das Genossenschaftsrecht, das Wettbewerbs- und das Lebensmittelrecht wie für das Handels- und Steuerrecht. Zu dem Zweck arbeiten wir mit anderen Verbänden zusammen, bei denen eine gleiche oder ähnliche Interessenlage besteht.
Die Interessenvertretung setzt eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedern voraus, aus der wir die genaue Kenntnis der jeweiligen Problemlage gewinnen. Wir sind vor Ort bei den Genossenschaften präsent, weil die Anschaulichkeit und die Nähe die Vertretung verbessert. Deshalb kommen wir auch gern in Aufsichtsratssitzungen und Generalversammlungen.
Beratung in allen Fragen des Genossenschaftsrechts
Beratung und Interessenvertretung gehören zusammen. So beraten wir unsere Mitglieder in den vielfältigen Rechtsfragen des Genossenschaftsrechts, wo wir die Experten sind. Wir beraten auch bei anderen Rechtsfragen, die sich im täglichen Geschäft der Genossenschaft ergeben, beispielsweise auf dem Gebiet des kollektiven und Individual-Arbeitsrechts, des Sozialrechts oder des Handels- und Wettbewerbsrechts.
Ein wichtiger Bereich der Interessenvertretung ist das Steuerrecht, wo wir die Experten für genossenschaftliche Steuerfragen sind, z.B. bei der Rückvergütung. Auch hier bilden Beratung und Interessenvertretung eine Einheit. Wir sind in der Lage, unseren Mitgliedern wertvolle Ratschläge zu geben und wir setzen uns dafür ein, dass bei der Gestaltung des Steuerrechts genossenschaftliche Probleme angemessen berücksichtigt werden.
Mit einem Steuerberatungsbüro haben wir einen Rahmenvertrag geschlossen, der faire Bedingungen für unsere Mitglieder sichert. Wir beraten unsere Mitglieder, wenn sie Differenzen mit ihrem Steuerberater haben, ob Leistung und Honorar stimmen.
Pflichtprüfungen
Genossenschaftliche Pflichtprüfungen führen wir nicht mehr durch. Diese Aufgabe können nur zugelassene genossenschaftliche Prüfungsverbände durchführen. Wir haben zu einer großen Zahl von Prüfungsverbänden Kontakt und können gerne Kontakte herstellen. Aufgrund unserer Geschichte als Prüfungsverband kennen wir uns auf diesem Feld aus und vermitteln gern, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen unseren Mitgliedern und dem Prüfungsverband gibt.
Rechtsschutz
Wenn es der Interessendurchsetzung dient, geben wir unseren Mitgliedern Rechtsschutz, um Musterprozesse zu führen.