Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) wurde 1903 gegründet als Antwort auf den Ausschluss von Konsumvereinen aus dem Allgemeinen Verband der Genossenschaften. Nach der Auflösung während der NS-Diktatur wurde er 1948 wieder eingetragen. Durch die Verschmelzung 1967 mit den regionalen Prüfungsverbänden wurde er als „Revisionsverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.“ zentraler Prüfungsverband der Konsumgenossenschaften in der BRD.
Ab 1972 wurde die Interessenvertretung vom Bund deutscher Konsumgenossenschaften GmbH (BdK), später dem Bundesverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (BVK) übernommen. 1997 bekam der Verband den alten Namen und seine Aufgaben wieder zurück. 2002 wurde die Prüfungsabteilung auf den ostdeutschen Konsum-Prüfverband e.V. übertragen, aus diesem wurde der Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. (PdK). Der ZdK hat sein Prüfungsrecht 2003 aufgegeben. Seit 2007 ist der ZdK als vierter Bundesfachverband wieder Mitglied im Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV).
Heute ist der ZdK als Beratungs- und Interessenvertretungsverband für seine Mitglieder tätig, eingebunden in die nationale und internationale Genossenschaftsorganisation.