In der sowjetischen Besatzungszone erlässt die Militäradministration bereits am 18.12.1945 den Befehl 176, der die Wiederherstellung der Konsumgenossenschaften und die lastenfreie Rückgabe des konsumgenossenschaftlichen Vermögens anordnet. Schon 1946 gibt es ein komplettes Netz an Genossenschaften. Der Konsum muss allerdings den eigenen Großhandel aufgeben und wird durch die staatliche Handelsorganisation (HO) mitbeliefert. Der Konsum soll vor allem die Versorgung auf dem Land sicherstellen. Neben Lebensmittelläden werden auch Gaststätten und Kaufhallen betrieben. Im Jahr 1988 gibt es 198 Konsumgenossenschaften, die über Bezirksverbänden im Verband Deutscher Konsumgenossenschaften eG zusammengeschlossen sind. Der Konsum verfügt über eine ganze Reihe von Produktionsbetrieben, zum Beispiel das Nährmittelwerk Erfurt, das Kaffeewerk Röstfein in Magdeburg, die Bürstenfabrik Stützengrün sowie die Seifenfabrik Riesa. Nach der Wende und dem Zusammenbruch des staatlichen Großhandels war der Konsum hartem Wettbewerb ausgesetzt und musste die Grundstücke erwerben, auf denen die Märkte standen. Dies haben viele Genossenschaften wirtschaftlich nicht überlebt, so dass heute nur noch wenige aktiv sind.