Ende des 18 Jahrhunderts ist die Lebenssituation der Arbeiter schlecht. Neben oft katastrophalen Arbeitsbedingungen ist die Versorgung mit guten und bezahlbaren Lebensmittel schwierig. 1844 schließen sich in Rochdale bei Manchester Flanellweber zur ersten Konsumgenossenschaft zusammen (Rochdale Society of Equitable Pioneers – die redlichen Pioniere von Rochdale). Sie arbeiten nach Grundsätzen, die zum Teil heute noch die Grundlage für genossenschaftliches Handeln sind: Einkauf und Abgabe nur von unverfälschter Ware, Barzahlung, ein Mitglied – eine Stimme, Verteilung des Gewinns nach Umsätzen. In Eilenburg (Sachsen) kommt es bereits 1850 zur Gründung einer ersten deutschen Konsumgenossenschaft. Die neuen Konsumgenossenschaften erfahren von Anfang an staatliche Behinderung und werden durch Kleinhändler bekämpft. Durch Lieferboykotts haben sie Schwierigkeiten bei der Warenbeschaffung. 1889 wird das Genossenschaftsgesetz erlassen. Schulze-Delitzsch (gewerbliche Genossenschaften), Raiffeisen (ländliche Genossenschaften), Huber (Wohnungsbau) und Pfeiffer (Konsumgenossenschaften) prägen die Entwicklung der deutschen Genossenschaftsbewegung mit den Grundsätzen Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.