Die Corona-Pandemie hat derzeit zur Folge, dass die zuständigen Stellen der Länder Regelungen getroffen haben, um die (zu) schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Ziel ist es, die Gesundheitssysteme vor einem Kollaps zu schützen, indem die Ausbreitungsgeschwindigkeit verlangsamt wird.
Dazu haben die Bundesländer nach gemeinsamer Beratung mit der Bundesregierung Anordnungen erlassen, die das Leben in Deutschland stark einschränken. Auch wenn diese Regeln gemeinsam beraten und beschlossen worden sind, bestehen regionale Unterschiede. Wir empfehlen dringend, dass die jeweils zutreffenden Hinweise der Länder beachtet werden.
Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen der Bundesländer finden Sie beim Handelsverband Deutschland (HDE).
In Läden, für Besucher geöffneten Büros etc. sollten die Genossenschaften durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass das Infektionsrisiko für Mitarbeiter und Kunden möglichst gering bleibt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Strenge Beachtung der Nies- und Hustenetikette durch Nutzung von Papiertaschentüchern oder in Armbeuge.
- Abstand zu Kunden und Kollegen von mind. 1,5m einhalten.
- Händereinigung so oft als möglich, ohne jedoch den Arbeitsfluss und Kundenvorgänge zu unterbrechen.
- Beim Bedienvorgang über Theken ist der Abstand zum Kunden räumlich-organisatorisch i.d.R. gewahrt und sollte auch bei der Übergabe der Ware eingehalten bleiben.
- Es muss auf die Einhaltung der Abstandregelung der Kunden untereinander vor der Theke geachtet werden, unterstützt durch Kommunikation (Ansprache, Schilder) und Markierungen.
- An Selbstbedienungseinrichtung oder in unmittelbarer Nähe sollten für den Kunden verständliche Hinweise vorgesehen werden, wie „Bitte unbedingt Abstand einhalten“, „Verwenden Sie bitte die angebotenen Zangen“ oder entsprechende Piktogramme. Lebensmittel, die entnommen wurden, dürfen nicht zurückgelegt werden („Legen Sie bitte keine bereits entnommenen Lebensmittel zurück!“). Einweg-Handschuhe für Kunden können auf Wunsch bereitgestellt werden, sind bei sachgerechter Nutzung der Selbstbedienungseinrichtung (wie Greifer, Zangen, Schütten) und sorgfältigem Umgang mit den Lebensmitteln durch die Kunden jedoch nicht erforderlich.
- Kassier-Vorgänge sollten von Tätigkeiten des Behandelns von Lebensmitteln organisatorisch getrennt werden.
- Im Kassenbereich sind – je nach räumlicher Organisation – die Abstandsregelungen von 1,5 m u.U. nicht einhaltbar; Schutzscheiben aus geeignetem Material können in diesen Fällen als Barrieren die Kunden und das Personal schützen.
- Auch wenn der Übertragungsweg durch Schmierinfektionen nicht belegt ist, sollten die zweckbestimmt in direkten Kundenkontakt kommenden Oberflächen regelmäßig (z.B. arbeitstäglich) gereinigt werden. Dazu können beispielsweise die Griffe von Einkaufskörben und –wägen, Tasten der Kartenterminals, Bandtrenner, Griffe von Eingangstüren, Waagen zur Kundennutzung, Griffe von Kühlregalen, Greifer, Zangen und Bestecke bei Selbstbedienungseinrichtungen, Kundentoiletten, berührte Automatenbereiche u.a. gehören. In Abhängigkeit von der Intensität der Nutzung durch Kunden ist über den Umfang und Häufigkeit zu entscheiden. Desinfektion solcher Oberflächen ist keine erforderliche Zusatzmaßnahme.
(Quelle: Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz (pdf), Herausgegeben vom Lebensmittelverband Deutschland e. V.)
ECKPUNKTE ZUM CORONA-INFEKTIONSSCHUTZ
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Handelsverband Deutschland
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Handlungsempfehlungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
Wichtiger Hinweis
Obige Ausführungen stellen nur eine unverbindliche Zusammenstellung nach heutigem Stand dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen (auch regional) wieder verschärft werden können.
Stand: 03.7.2020