Schon heute ist die Datenanalysesoftware (IDEA) ein ständiges Hilfsmittel der Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Wenn das Finanzamt bei Unternehmen eine Prüfung durchführt, kommt es zur Anwendung. Dabei werden die Daten der Genossenschaft automatisiert ausgewertet und kontrolliert. Nach einem Ampelsystem werden bei Abweichungen (gelb und rot) gegenüber den Vorjahren entsprechende Prüfungsnotizen gefertigt. Auf Grundlage dieser steigt der Prüfer dann in die tatsächliche Beleg- bzw. Unterlagenprüfung ein. Die Genossenschaft muss diese Nachfragen ausführlich erklären, also erläutern, wie die Abweichungen zustande kommen.
Steht also das Jahr 2020 („Coronajahr“) in einigen Jahren, hierbei sind durchaus Zeiträume von bis zu 10 Jahren möglich, zur Betriebsprüfung an, ist es meist schwierig bis unmöglich sich an die steuerlich relevanten betrieblichen Besonderheiten vollständig zu erinnern.
Daher gilt es bei wesentlichen betrieblichen Ereignissen dieser Lücke durch eine entsprechende Dokumentation vorzubeugen. Dieses gilt insbesondere für das Jahr 2020, da sich hier natürlich erhebliche Abweichungen zu den Vorjahren ergeben. Als geeignete Hilfestellung hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) hat eine Sammlung möglicher Besonderheiten sowie Hinweise zu deren Dokumentation herausgegeben.
AWV-Dokumentationshilfe
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt mit seiner: „Corona-Dokumentation“ – Gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen, Muster zum kostenfreien Download zur Verfügung:
ZDH-Dokumentationshilfe
Bei weiteren Fragen können sich unsere Mitglieder auch gern an uns direkt wenden.
Stand 18.02.2021