Der Corona-Virus hält die Welt weiter im Atem. Auch wenn sich die Situation in Deutschland weitestgehend entspannt hat, gilt es sorgsam zu sein. Bis die Situation durch Impfstoffe / Medikamente geklärt ist, werden wir noch mit einer Reihe von Einschränkungen leben müssen. Um eine große zweite Welle und die damit verbundenen Einschränkungen für das Leben der Menschen und die dramatischen Auswirkungen für die Wirtschaft zu vermeiden, müssen wir, auch wenn die Zahlen in Deutschland stark rückläufig sind, die notwendigen Regeln einhalten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über weitere Informationen, die während der fortlaufenden Pandemie aus unserer Sicht hilfreich sind.
EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN GESCHÄFTSBETRIEB
Die Corona-Pandemie hat derzeit zur Folge, dass die zuständigen Stellen der Länder Regelungen getroffen haben, um die (zu) schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Ziel ist es, die Gesundheitssysteme vor einem Kollaps zu schützen, indem die Ausbreitungsgeschwindigkeit verlangsamt wird. Durch diese Regelungen wird u.a. die Geschäftstätigkeit der Genossenschaften berührt.
DOKUMENTATION STEUERLICH RELEVANTER BETRIEBLICHER BESONDERHEITEN
Durch die Corona-Pandemie kommt es bei den Unternehmen im Jahr 2020 zu erheblichen Umsatzänderungen im Vergleich zu den Vorjahren. Um für Betriebsprüfungen durch die Finanzämter in den kommenden Jahren gewappnet zu sein, sollten die Unternehmen Gründe für Umsatzschwankungen dokumentieren.
BESCHLUSSFASSUNGEN DURCH GENOSSENSCHAFTSORGANE
Durch die Corona-Pandemie ist es derzeit nicht möglich Sitzungen und Versammlungen im gewohnten Maße abzuhalten. Um die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sicherzustellen haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in kürzester Zeit ein Gesetzespaket verabschiedet, das für die formellen Anforderungen an die Beschlussfassungen der Organe Erleichterungen regelt.
Diese Erleichterungen erlauben ein vorübergehendes Abweichen von bestimmten gesetzlichen Regelungen, die auch dem Mitgliederschutz dienen. Mit Blick auf das genossenschaftliche Treuegebot dürften Genossenschaften angehalten sein, die hierdurch entstehenden Handlungsspielräume nicht zu Lasten ihrer Mitglieder (bei Vertreterversammlungen auch der Vertreter) auszuschöpfen, wenn dies umstandslos vermeidbar ist.
JAHRESABSCHLÜSSE 2019 / 2020
Die Corona-Pandemie hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Erstellung des Jahresabschlusses, da dieser von den Genossenschaftsorganen in einem ordnungsgemäßen Verfahren auf- und festgestellt werden muss. Wir geben zur Behandlung des Jahresabschlusses 2019 auf dieser Unterseite eine Empfehlung ab.
FÖRDERUNG
Auf dieser Seite haben wir Links zu den Förderprogrammen der Bundesländer zusammen gestellt, die Unternehmen in Deutschland in Anspruch nehmen können.
ARBEITSRECHT
Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch auf den Arbeitsmarkt erhebliche Auswirkungen. So treffen den Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer eine Reihe von Verpflichtungen, die es zu beachten gilt. Hierbei hat die Gesundheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stets höchste Priorität.
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden. Zudem wurden die strengen Regelungen zum Minijob gelockert.
STEUERERLEICHTERUNGEN
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Dabei sind auch steuerpolitische Maßnahmen zur Abmilderung der Belastung auf den Weg gebracht und in einem BMF-Schreiben geregelt worden.
Helfen Sie mit – freiwillig und anonym
Mit der offiziellen Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Denn: Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert bei einem Kontakt mit nachweislich Infizierten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort. Die Installation und Nutzung der Corona-App ist freiwillig und so geht es:
- Download – Laden Sie die Corona-Warn-App aus dem App Store oder bei Google Play herunter. Sie müssen keine persönlichen Daten eingeben.
- Risiko Ermittlung – Wenn Sie anderen Menschen nahe kommen, werden über Bluetooth pseudonymisierte Codes ausgetauscht.
- Warnung – Sobald eine Begegnung der letzten 14 Tage anonym ein positives Testergebnis meldet, werden Sie gewarnt.
- Empfehlung – Mit der Warnung gibt Ihnen die App klare Empfehlungen für das weitere Verhalten.
Die App steht im Apple App Store sowie im Google Play Store zum Download bereit:
Apple App Store
Google Play Store
Weitere Informationen finden Sie hier:
Robert-Koch-Institut
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Wichtiger Hinweis
Obige Ausführungen stellen nur eine unverbindliche Zusammenstellung nach heutigem Stand dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Sollten Sie weitere Möglichkeiten / Seiten kennen, sind wir für Hinweise dankbar, wir werden diese dann hier veröffentlichen.
Diese Informationen werden fortlaufend erweitert / aktualisiert.