Am 6. Februar hat sich der Bundesrat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz befasst. Er gibt gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme ab und empfiehlt dem Bundestag bei dem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt folgende Änderungen:
- im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) soll die Ausnahmeregelung für soziale und gemeinnützige Vereine erweitert werden,
- im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) soll eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften geschaffen werden.