In Deutschland wurde mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22.Juli 2013 in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz. Das KAGB betrifft auch Genossenschaften, für Energiegenossenschaften in § 2 Absatz 4 b) KAGB ein besonderer Ausnahmetatbestand enthalten. Durch ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts (FinMarktAnpG) soll das KAGB an die erwarteten „Technischen Regulierungsstandards“ zur Abgrenzung offener von geschlossener Fonds angepasst werden.weiterlesen…
Konsultation zum Anwendungsschreiben zu § 1 KAGB-E
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet ein Anwendungsschreiben zum Anwendungsbereich des § 1 des geplanten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) vor. Der Entwurf enthält auch Passagen zu eingetragenen Genossenschaften. Vor endgültiger Abfassung des Anwendungsschreibens hat die BaFin eine Konsultation durchgeführt. Im Rahmen der Konsultation hat der ZdK Stellung genommen und einen Vorschlag zur Änderung des Anwendungsschreibens unterbreitet.