Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz stattgefunden. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. war als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen. Der Vorstandssprecher Mathias Fiedler konnte dort das Anliegen des Verbandes vorbringen. Kernpunkte der Forderungen des ZdK sind:weiterlesen…
Gemeinsame Stellungnahme zum Kleinanlegerschutzgesetz
Bundesrat empfiehlt die Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes
Am 6. Februar hat sich der Bundesrat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz befasst. Er gibt gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme ab und empfiehlt dem Bundestag bei dem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt folgende Änderungen:
- im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) soll die Ausnahmeregelung für soziale und gemeinnützige Vereine erweitert werden,
- im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) soll eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften geschaffen werden.
Stellungnahme zum Regierungsentwurf Kleinanlegerschutzgesetz
Am 12. November 2014 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz vorgelegt. Im Gegensatz zum Referentenentwurf aus dem August sieht der Entwurf eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften vor. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese Regelung aufgenommen hat, sind allerdings der Ansicht, dass die Regelung für eine Reihe von Genossenschaften so noch nicht ausreicht und fordern daher noch Nachbesserungen.weiterlesen…
Referentenentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz bedroht die Finanzierung von Genossenschaften
Die Bundesregierung plant insbesondere wegen der Prokon – Insolvenz den „grauen Kapitalmarkt“ weiter zu regulieren. Dazu sollen „Regulierungslücken“ geschlossen werden und weitere „Finanzprodukte“ in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes einbezogen werden. Dies soll auch für Nachrangdarlehen gelten, die insbesondere für Genossenschaften neben dem Bankkredit häufig die einzige Möglichkeit darstellt, sich Geld zu leihen. Die Konsequenz wäre, dass die Genossenschaften, die mit Nachrangdarlehen arbeiten, zukünftig folgende Punkte beachten müssen:weiterlesen…