Ab dem 25. Mai 2018 regelt die Datenschutz Grundverordnung die Verarbeitung personenbezogener Daten einheitlich für die gesamte EU. Das neue Datenschutzrecht bringt eine Reihe neuer Anforderungen mit sich. Genossenschaften sollten die verbleibende Zeit bis zur verbindlichen Anwendung der neuen Regeln nutzen, um ihre Datenverarbeitungsprozesse an das neue Recht anzupassen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil einerseits die Bußgeldrahmen bei Verstößen drastisch erhöht worden sind und andererseits Verstöße gegen Datenschutzregeln auch kostenpflichtig abgemahnt werden können.weiterlesen…