Zusammen mit der Initiative #GenoDigitalJetzt haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Genossenschaftsgesetz um eine Reglung zur virtuellen Generalversammlung erweitert wird. Ab dem 27.7.2022 können Genossenschaften rechtssicher virtuelle und hybride Versammlungen oder Versammlungen im gestreckten Verfahren durchführen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Satzung geregelt ist. Über den Inhalt haben wir in einem eigenen Beitrag berichtet.weiterlesen…
Die virtuelle Generalversammlung kommt
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag eine Reglung zur virtuellen Generalversammlung aufgenommen. Damit bekommen die Genossenschaften ab dem 27. Juli 2022 die Möglichkeit auch ohne eine ausdrückliche Satzungsreglung rechtssicher virtuelle Versammlungen durchzuführen. Damit ist die Forderung, die wir gemeinsam mit der Initiative #GenoDigitalJetzt aufgestellt haben, umgesetzt worden.weiterlesen…
Führung im Genossenschaftsviertel in Hamburg Barmbek
Wir möchten auf eine interessante Stadtführung aufmerksam machen, die der Mitarbeiter der Heinrich-Kaufmann-Stiftung, die das Hamburger Genossenschaftsmuseum betreibt, durchführen wird. weiterlesen…
Internationaler Genossenschaftstag 2022
Am 2.7.2022 feiern Genossenschaften rund um den Globus den Internationalen Tag der Genossenschaften, dieses Jahr mit zwei Besonderheiten: Zum einen ist es bereits der 100. Tag der Genossenschaften und zum anderen erinnern wir an das Internationale Jahr der Genossenschaften, das wir vor zehn Jahren im Jahr 2012 begangen haben. Aus diesem Grunde lautet das Motto heute wie damals:
Genossenschaften bilden eine bessere Welt.
Gibt es eine Chance für die virtuelle Generalversammlung?
Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Corona-Sonderregeln für Genossenschaften zum 31.8.2022 auslaufen werden. Das würde auch bedeuten, dass Genossenschaften ohne eine entsprechende Satzungsregelung keine virtuellen Generalversammlungen durchführen können. Auch kann es zu Rechtsunsicherheiten wegen eines Beschlusses des OLG Karlsruhe kommen, da der Bundestag in 2021 „nur“ die Corona-Sonderregelungen nachgebessert hat, nicht jedoch das Genossenschaftsgesetz selbst. Nun kommt kurz vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag noch einmal Bewegung in diese Frage.weiterlesen…
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