Die Bundesregierung plant insbesondere wegen der Prokon – Insolvenz den „grauen Kapitalmarkt“ weiter zu regulieren. Dazu sollen „Regulierungslücken“ geschlossen werden und weitere „Finanzprodukte“ in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes einbezogen werden. Dies soll auch für Nachrangdarlehen gelten, die insbesondere für Genossenschaften neben dem Bankkredit häufig die einzige Möglichkeit darstellt, sich Geld zu leihen. Die Konsequenz wäre, dass die Genossenschaften, die mit Nachrangdarlehen arbeiten, zukünftig folgende Punkte beachten müssen:weiterlesen…
111ter Geburtstag des ZdK mit Museumseröffnung
Am 17. Mai 1903 wird in Dresden der Zentralverband deutscher Konsumvereine e.V. gegründet. Die Gründung war notwendig geworden, weil etliche Konsumgenossenschaften aus dem Allgemeinen Genossenschaftsverband ausgeschlossen worden sind. Nach der Gründung in Dresden nimmt der ZdK seine Arbeit in Hamburg auf – bei der Großeinkaufgesellschaft deutscher Consumvereine mbH in Hamburg, Besenbinderhof. Nach 111 Jahren sind der ZdK und die Konsumgenossenschaften wieder Mitglied des „Allgemeinen Genossenschaftsverbandes“ – heute bekannt als Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (www.dgrv.de).
Der 111te Geburtstag ist ein guter Anlass das Museum zur Genossenschaftsgeschichte an einer geschichtsträchtigen Anschrift wieder zu eröffnen – in Hamburg, Besenbinderhof.weiterlesen…
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
In Deutschland wurde mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie das bestehende Investmentgesetz aufgehoben. Darin enthaltene Regeln sind seit 22.Juli 2013 in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert. Das Gesetz regelt offene und geschlossene Fonds sowie deren Verwalter erstmals in einem Gesetz. Das KAGB betrifft auch Genossenschaften, für Energiegenossenschaften in § 2 Absatz 4 b) KAGB ein besonderer Ausnahmetatbestand enthalten. Durch ein Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts (FinMarktAnpG) soll das KAGB an die erwarteten „Technischen Regulierungsstandards“ zur Abgrenzung offener von geschlossener Fonds angepasst werden.weiterlesen…
FES: Möglichkeiten und Grenzen zur Stärkung der genossenschaftlichen Unternehmensform
Dr. Robert Philipps, Referent bei der Friedrich – Ebert – Stiftung (www.fes.de), zuständig für die Themen Unternehmen & Mittelstand und Verbraucher, hat sich in der Schriftenreihe WISO direkt mit den Rahmenbedingungen von Genossenschaften beschäftigt. Er spricht sich deutlich dafür aus, dass die Strukturmerkmale der Genossenschaft bei den öffentlichen Förderprogrammen besser berücksichtigt werden müssen und dass die kleinsten und kleinen Genossenschaften von finanziellen und bürokratischen Lasten befreit werden müssen.weiterlesen…
Bewerbung auf Anerkennung der „Genossenschaftsidee“ als immaterielles Weltkulturerbe
Die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. und die Deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft bewerben sich gemeinsam und länderübergreifend in Rheinland-Pfalz um die Aufnahme der „Genossenschaftsidee“ als immaterielles Kulturerbe der UNESCO.weiterlesen…