Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften fordert eine Anpassung der Schwellenwerte in § 53 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz – entsprechend zu der Anpassung der Erhöhung der Schwellenwerte bei der Jahresabschlussprüfung der Kapitalgesellschaften. weiterlesen…
Zur Debatte: Fake-Genossenschaften (Genossenschaften mit vorgetäuschter Mitgliederförderung)
Genossenschaften haben, anders als andere Rechtsformen, einen besonderen gesetzlich vorgegebenen Zweck – sie betreiben einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, den die Mitglieder nutzen sollen. Dieser Zweck – nämlich die Nutzungsorientierung – ist der Kern der genossenschaftlichen Idee. Häufiger wird nun darüber berichtet, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft missbraucht wird. Dabei geht es vorrangig um Steuersparmodelle (1), sei es zur Einsparung von Gewerbe- oder Körperschaftssteuer (2) oder der Erbschaftssteuer (3). Genannt werden diese Genossenschaften meist „Familiengenossenschaften“, weil es darum geht, dass Familien ihr Vermögen (Immobilien / Unternehmen) in eine Genossenschaft einbringen. Diesen Begriff wollen wir nicht verwenden, weil es schon länger Familiengenossenschaften gibt, die vollkommen im Einklang mit dem Genossenschaftsgesetz agieren (4), wir verwenden nachfolgend den Begriff „Fake-Genossenschaften“, weil sie die Voraussetzungen für eine Genossenschaft unseres Erachtens nicht erfüllen.weiterlesen…
Euro Coop berichtet über Änderungen bei der Richtlinie zum Lieferkettengesetz
Unser Dachverband – Euro Coop – berichtet, dass sich das EU-Parlament und der EU-Rat am 14. Dezember 2023 auf die neuen Regeln der EU-Lieferkettenrichtlinie (englisch: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) geeinigt haben.
In Deutschland gilt bereits seit dem 1.1.2023 ein Lieferkettengesetz, dieses wird aufgrund der neuen Richtlinie – sollte sie denn so wie vorgesehen verabschiedet werden – überarbeitet werden müssen. Insbesondere wird der Kreis der Unternehmen, die sich mit dieser Fragestellung beschäftigen müssen wachsen. Bislang gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer/innen (ab de, 1.1.2024 mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer/innen).
Der Entwurf geht weit darüber hinaus und würde die Geltung dieser Regeln erweitern auf „große“ Unternehmen, d. h. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro in der EU.
Studienreise des Verbandsrats nach Südtirol
Vom 23. Bis 26. November 2023 haben Verbandsrat und Vorstand des ZdK den Verband CoopBund in Südtirol besucht.
Begrüßt wurden wir von Frau Monica Devilli (Präsidentin CoopBund), Herrn Heini Grandi (Präsident der Konsumgenossenschaft KonCoop), Herrn Asko Rienzner (Direktion Bereich Geschäftsentwicklung des SEV – Südtiroler Energieverbandes) und Herrn Franco Farris (Abteilung Mitgliederbetreuung und Startup CoopBund).weiterlesen…
Das neue Zuwendungsempfängerregister
Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde durch Aufnahme von § 60b AO die Einführung des sogenannten Zuwendungsempfängerregisters beschlossen.
Zum 01.01.2024 wird dieses beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführte Register, in dem alle Körperschaften aufgeführt werden, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich: Spendenbescheinigungen) auszustellen „scharf geschaltet“.weiterlesen…
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