Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9.3.2015 ihr Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“ geändert. Bislang hat die BaFin die Ansicht vertreten, dass
- Genossenschaften grundsätzlich Investmentvermögen sein können
- Beteiligungen von Genossenschaften an anderen Unternehmen dies sogar nahe legen.
Nunmehr kommt die BaFin zu der Überzeugung, dass Genossenschaften wegen ihren im Genossenschaftsgesetz verankerten Förderprinzips eine „fondstypische reine Gewinnerzielungsabsicht“ ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde sind Genossenschaften „regelmäßig“ kein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB.weiterlesen…