Für genossenschaftliches Wohnen können wieder zinsverbilligte Kredite beantragt werden. In 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, wobei maximal 100.000 Euro je Kreditförderung beantragt werden können.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwenden möchten. Es werden sowohl Beteiligungen bei Neugründungen wie auch bei bestehenden Wohnungsgenossenschaften gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW unter Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW.