Am 28. Februar 2023 hat in Berlin der Jahresempfang der Genossenschaften stattgefunden. Der diesjährige Gastredner war Herr Dr. Marco Buschmann, der Bundesminister der Justiz. Die Veranstaltung, die das erste Mal nach Beginn der Covid-19-Pandemie wieder in Präsenz durchgeführt wurde, hat positive Signale für die weitere Digitalisierung im Genossenschaftsrecht ausgesendet.
Der Jahresempfang der Genossenschaften wird von den beiden Spitzenverbänden im Genossenschaftswesen, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) und dem GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen durchgeführt. Die Veranstaltung findet regelmäßig in den Räumen der DZ Bank, in unmittelbarer Nähe zum Brandenburger Tor statt.
Bereits bei der Eröffnung des Jahresempfanges hat Herr Dr. Ott auf die Forderungen bezüglich der weiteren Digitalisierung des Genossenschaftsrecht hingewiesen, insbesondere mit Blick auf den digitalen Beitritt zur Genossenschaft.
Es ist kaum noch vermittelbar, warum man heutzutage einen Antrag in Papierform für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft stellen muss.
Dr. Eckart Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV
Der Bundesminister der Justiz griff dieses Thema in seinem Gastbeitrag auf. Er berichtete, dass er das Bundesministerium der Justiz beauftragt hat, das deutsche Recht nach Schriftformerfordernissen zu durchsuchen, die durch digitale Formen, zum Beispiel durch die flexiblere Textform ersetzt werden können. Für die Forderung von Herrn Dr. Ott und die Ankündigung von Herrn Dr. Buschmann gab es aus den Reihen der Anwesenden Applaus.
Aus unserer Sicht sind diese Bemerkungen sehr zu begrüßen, schliesslich setzen wir uns zusammen mit der Initiative #GenoDigitalJetzt für eine weitere Digitalisierung des Genossenschaftsrechts ein – ein Beitritt zur Genossenschaft, der nicht – wie bisher – nur per Schriftform erfolgen kann, gehört zu den Forderungen der Initiative.
Nun gilt es eine vernünftige Reglung zu finden, die unter praktischen Gesichtspunkten den Genossenschaften gerecht wird und ebenso den potentiellen Mitgliedern Sicherheit gibt. Beim Beitritt zu einer Genossenschaft gibt es ja verschiedene Informationspflichten, die auch in anderen Formaten, als der Schriftform, erfüllt sein müssen. Bereits 2021 haben wir in einem Beitrag zur Debatte einige Ideen dazu veröffentlicht.
Wir freuen uns auf die Debatte über die Anpassung des Genossenschaftsgesetzes und werden uns in den Gesetzgebungsprozess konstruktiv einbringen.
Impressionen vom Jahrestag der Genossenschaften 2023: