Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Corona-Sonderregeln für Genossenschaften zum 31.8.2022 auslaufen werden. Das würde auch bedeuten, dass Genossenschaften ohne eine entsprechende Satzungsregelung keine virtuellen Generalversammlungen durchführen können. Auch kann es zu Rechtsunsicherheiten wegen eines Beschlusses des OLG Karlsruhe kommen, da der Bundestag in 2021 „nur“ die Corona-Sonderregelungen nachgebessert hat, nicht jedoch das Genossenschaftsgesetz selbst. Nun kommt kurz vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag noch einmal Bewegung in diese Frage.
Die Initiative #GenoDigitalJetzt hat sich sehr intensiv für eine Regelung im Genossenschaftsgesetz eingesetzt. Diese Bemühungen haben sich zumindest insoweit ausgezahlt. als dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sich mit der Frage beschäftigt und es Hoffnungen gibt, dass es über den 1.9. hinaus eine Lösung für Genossenschaften gibt.
Gemeinsam mit der Initiative #GenoDigitalJetzt setzen wir uns für eine dauerhafte, moderne und rechtssichere Regelung für Genossenschaften ein. Sollte eine solche Regelung wegen der Kürze der Zeit nicht mehr umzusetzen sein, fordern wir, dass die Corona-Sonderregeln verlängert werden, damit Genossenschaften auch weiterhin rechtssicher virtuelle Versammlungen durchführen können. Genutzt werden kann dafür das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften, das in den Aktiengesellschaften virtuelle Hauptversammlungen einführen soll.
Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat dazu am 22.06.2022 eine Anhörung von Sachverständigen stattgefunden. Für die Genossenschaften hat dort Johanna Kühner (SuperCoop Berlin eG / #GenoDigitalJetzt) teilgenommen.
Sie finden Informationen dazu auf folgenden Seiten des Bundestages:
Stellungnahme von #GenoDigitalJetzt
Video von der Sachverständigen-Anhörung:
Die Initiative #GenoDigitalJetzt hat ihren Beitrag in einem YouTube-Beitrag herausgeschnitten:
Bericht über die Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung im Aktienrecht