Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. hat auf eine Initiative aufmerksam gemacht, mit der versucht wird, Wohnungsgenossenschaften zu versilbern. Darüber wurde inzwischen auch in der Presse und im Fernsehen berichtet. Wir möchten die Organmitglieder gerade von kleineren Wohnungsgenossenschaften darum bitten, aufmerksam zu sein, damit sie für den Fall gewappnet sind, dass eine solche Initiative auch bei ihnen versucht wird.
Worum geht es?
Eine Kanzlei wirbt dafür, dass Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften ihnen eine Vollmacht geben, damit diese sich für eine Auflösung der Genossenschaft einsetzt, um die Gebäude gewinnbringend zu veräußern, damit die Mitglieder bei der Rückzahlung der Einlagen an diesen Gewinnen partizipieren können. Dabei soll den Mitgliedern nach der Veräußerung ein Bestandsschutz von zehn Jahren eingeräumt werden.
Unsere Sicht dazu:
Mit dieser Methode soll ein grundlegendes Prinzip der Wohnungsgenossenschaften ausgehöhlt werden – die Mitgliederförderung durch Nutzungsvorteile. Gerade bei Wohnungsgenossenschaften wird diese praktische Mitgliederförderung durch ein Angebot von gutem und günstigem Wohnraum verwirklicht. Die Wohnungsgenossenschaften arbeiten dabei nachhaltig in dem Sinne, dass sie dieses Angebot dauerhaft, generationsübergreifend bieten. Es geht nicht darum das Vermögen der Mitglieder durch Wertsteigerungen des Genossenschaftsanteils zu steigern, sondern darum den Mitgliedern dauerhafte Nutzungsvorteile zu geben. Wertsteigerungen in der Genossenschaft dienen dem langfristigen Erhalt und der Erneuerung der Wohnungen, damit diese auch zukünftigen Generationen von Mitgliedern im Sinne der Mitgliederförderung zur Verfügung gestellt werden können.
Es stellt sich auch die Frage, wer neben den Mitgliedern der Genossenschaft ein Interesse haben kann an so einem Verkauf. Selbstverständlich sind das zum einen die Anwälte, die das organisieren und die einen Anteil an dem Verkaufserlös erzielen möchten (bis zu 50% des Mehrerlöses gegenüber den Einzahlungen auf den Anteil sollen an die Anwälte gehen). Und natürlich sind das die Erwerber der Genossenschaftswohnungen, die auf dem ansonsten sehr angespannten Immobilienmarkt keine Bestandswohnungen mehr erwerben können.
Auch die Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbstorganisation werden aufgegeben. Die Verwaltung der Immobilien erfolgt dann nach den Vorstellungen der neuen Eigentümer durch deren Immobilienverwaltungen, ohne jede Möglichkeit der Einflussnahme und demokratischen Mitwirkungen. Nach dem zehnjährigen Schutz können dann Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen kommen.
Wenn nun eine Wohnungsgenossenschaft aufgelöst wird, dann wird der Beitrag, den die bisherigen Mitglieder geleistet haben, damit die Gemeinschaft der zukünftigen Mitglieder ebenfalls davon partizipieren können, privatisiert. Da es vorher der Gemeinschaft zur Verfügung stehen sollte, kann man besser sagen, dass hier eine „Demutualisierung“ stattfindet.
Kurzfristig gedacht mag es einen Vorteil geben – einen Gewinn auf den Anteil, mit einem zehnjährigen Bestandsschutz, aber es verrät die Idee der Genossenschaft und derjenigen Mitgliedergenerationen, die die Genossenschaft aufgebaut haben. Für diejenigen, die länger als zehn Jahre in der Wohnung bleiben wollen, gibt es darüber hinaus für die Zeit nach dem Bestandsschutz ein hohes Risiko an Preissteigerungen oder gar Kündigungen.
Unser Angebot an unsere Mitglieder:
Wer aus dem Kreise unserer Mitglieder betroffen ist, den unterstützen wir gerne mit Informationen und Argumenten, um gegen diese egoistischen Tendenzen vorzugehen.