In Zeiten des Klimawandels wird oft eine dezentrale Stromversorgung angestrebt, wie z.B. über eine Solaranlage auf dem eigenen Dach. Dieses Modell wird jedoch in vielen Fällen durch die Erhebung der EEG-Umlage erheblich belastet. So ist lediglich der Eigenverbrauch aus sehr kleinen Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung von der EEG-Umlage befreit. Auch können nur Personen, welche die Anlage betreiben, von der Befreiung profitieren, also oftmals gerade nicht die Mieter eines Mehrfamilienhauses.
Zwar wurde bereits eine europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie beschlossen, mit welcher die Rechte der Prosumer gestärkt werden sollen. Dezentral erzeugter und verbrauchter Solarstrom soll demnach grundsätzlich nicht mehr mit Abgaben, Umlagen oder Gebühren belastet werden. Die Richtlinie aus dem Jahr 2018 ist vom Gesetzgeber bis Mitte 2021 in nationales Recht umzusetzen. Bei der Umsetzung jedoch ist zu befürchten, dass die Eigenversorgung auch weiterhin mit hohen Hürden und finanziellen Belastungen erschwert wird.
Damit die Richtlinie von der Bundesregierung ambitioniert im Sinne des Klimaschutzes umgesetzt wird, haben der Bündnis Bürgerenergie e.V. und der Solarenergie Förderverein Deutschland e.V. mit der Unterstützung durch „Prof. Energiewende“ Volker Quaschning die Petition „Wir brauchen ein Recht auf solare Eigenversorgung! Hausgemachte Energie für alle!“ gestartet. Diese kann bei Campact unterstützt werden.