Auch über die Genossenschaftsentwicklung aus dem Jahr 2017 haben wir eine Statistik erstellt.
Unsere Zahlen stammen aus der Auswertung der Bekanntmachungen der Genossenschaftsregister, die über das Portal des Bundesanzeigers www.unternehmensregister.de eingesehen werden können. Das Jahr 2017 hat im Ergebnis zu einer Stagnation geführt. Insgesamt wurden im letzten Jahr 188 Genossenschaften neu im Genossenschaftsregister eingetragen (das sind sechs mehr, als im Vorjahr). Dem gegenüber stehen insgesamt 185 Löschungen, so dass es im Vergleich zu 2016 insgesamt drei Genossenschaften mehr gibt.
Von den insgesamt 188 neuen eingetragenen Genossenschaften hat unser Verband 26 Neugründungen betreut. Auch wenn unser Verband kein Prüfungsverband ist, bieten wir auf unserer Internetseite www.genossenschaftsgruendung.de Unterstützung bei der Gründung an. Unsere Arbeit ist durchaus erfolgreich. In den letzten zehn Jahren haben wir 282 Neugründungen unterstützt. Dadurch ist die Zahl unserer Mitglieder zum 31.12.2017 auf 448 Unternehmen (darunter 424 eingetragene Genossenschaften) angewachsen. Unser Marktanteil an den Neugründungen beträgt 13%.
Ein Blick auf die Löschungsgründe zeigt, dass 44% Genossenschaften nach erfolgter Liquidation gelöscht wurden (das waren 81 Genossenschaften, 16 mehr, als noch 2016). Mit 32% folgt als nächster Löschungsgrund die Verschmelzung mit anderen Genossenschaften. Hier sind es insbesondere Kreditgenossenschaften, die mit anderen Genossenschaften fusionieren (es waren 60 Genossenschaften, fünf mehr, als noch 2016). Knapp jede fünfte Genossenschaft (19%) wird dagegen vom Amts wegen nach § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Ob die Löschung nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren durchgeführt wurde, wird in den Bekanntmachungen nicht aufgeführt – den Löschungen wegen Vermögenslosigkeit kann daher keine Aussage über Insolvenzen von Genossenschaften entnommen werden (die Zahl der betroffenen Genossenschaften ist mit 35 Genossenschaften gegenüber 2016 mit 24 Genossenschaften fast gleichgeblieben). Einige wenige Genossenschaften (5%) führen ihre Geschäfte in anderer Rechtsform weiter, sie haben Ihre Rechtsform gewechselt, bzw. sind mit einer Kapitalgesellschaft verschmolzen (die Zahl von 2017 ist mit 9 betroffenen Genossenschaften im Vergleich zu 2016 mit 5 Genossenschaften leicht gestiegen).
Beim ZdK sind in 2017 insgesamt neun Genossenschaften ausgeschieden, weil sie aus dem Genossenschaftsregister gelöscht worden sind. Das entspricht einem Anteil von 5% (im Vergleich zu allen gelöschten Genossenschaften 2017).
Der positive Saldo von nur drei Genossenschaften ist aus unserer Sicht keine gute Entwicklung. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wieder vermehrt als eine geeignete Alternative zur Gründung aufgefasst wird.