Am 15. Mai 2017 hat vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages die Anhörung von Sachverständigen zum Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften stattgefunden. Der ZdK war mit dem Vorstandssprecher Mathias Fiedler vertreten.Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf auch die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf und der Gegenäußerung der Bundesregierung dazu, sowie der Entwurf für eine Verordnung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine nach § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (RechtsfähigkeitsverleihungsVO – RVV).
Die Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren (bis auf den Entwurf der Rechtsverordnung) können auf der Internetseite des Bundestages eingesehen werden:
Als Sachverständige geladen waren:
- Dr. Johannes Blome Drees, Universität zu Köln – Seminar für Genossenschaftswesen
- Mathias Fiedler, Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V.
- Dr. Burghard Flieger, innova eG
- Prof. Dr. Stefan J. Geibel, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg -Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
- Prof. Dr. Lars Leuschner, Universität Osnabrück – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Dr. Eckhard Ott, DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
- Dipl. Ing. Manfred Zemter, Initiative Genossenschaft von unten
Die Sachverständigen haben Stellungnahmen abgegeben, die auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages eingesehen werden können:
Der ZdK hat sich in der Anhörung für eine Öffnung des wirtschaftlichen Vereins, für weitere Erleichterungen für Genossenschaften bei der Jahresabschlussprüfung im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung und Änderungen im Gesetzentwurf zum Beispiel bezüglich der Einberufung von Generalversammlungen ausgesprochen.
Bei der Anhörung äußerten sich die sachverständigen durchaus unterschiedlich zu dem geplanten Gesetzgebungsvorhaben. Die Öffnung des wirtschaftlichen Vereins wird von den Vertretern aus dem Vereinsrecht nicht unbedingt befürwortet. Die Erleichterungen für Genossenschaften stoßen nicht bei allen Sachverständigen auf Gegenliebe, anderen gehen die Vorschläge nicht weit genug. Der Bundestag hat über das Ergebnis der Anhörung auf seiner Internetseite berichtet:
Am Tag nach der Anhörung hat der Bundesgerichtshof in einem Vereinsregisterverfahren ein für das Gesetzgebungsverfahren bedeutenden Beschluss gefasst. In dem Löschungsverfahren gegen einen eingetragenen Verein hat der BGH die Vorinstanz aufgehoben und geurteilt, dass die Gemeinnützigkeit ein Indiz für eine ideelle Tätigkeit sei, und dass der Umfang der Geschäftstätigkeit im Rahmen des Nebenzweckprivilegs den Zugang zum eingetragen Verein nicht hindert. Weitere Informationen können der Pressemitteilung des BGH zum Beschluss entnommen werden:
Unklar ist, welche Auswirkungen dieser Beschluss auf die aktuelle Gesetzgebung hat. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben in kurzen Pressemitteilungen angekündigt, dass sie den Beschluss genau prüfen werden. Nach Ansicht der CDU/CSU sei auch eine Streichung der geplanten Öffnung des wirtschaftlichen Vereins möglich:
So wird sorgfältig zu prüfen sein, ob nach der BGH-Entscheidung auch Dorfläden und andere kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement als Idealverein eingetragen werden können. Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs wäre in diesem Fall schon auf der Grundlage der geltenden Rechtslage erreicht.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wird darüber in einer seiner nächsten Sitzungen beraten. Der ZdK wird das Verfahren weiter begleiten.