Über die Genossenschaftsentwicklung aus dem Jahr 2016 haben wir eine Statistik erstellt.
Unsere Zahlen stammen aus der Auswertung der Bekanntmachungen der Genossenschaftsregister, die über das Portal des Bundesanzeigers www.unternehmensregister.de eingesehen werden können. Das Jahr 2016 hat im Ergebnis zu einer leichten Steigerung der eingetragenen Genossenschaften geführt. Insgesamt wurden im letzten Jahr 182 Genossenschaften neu im Genossenschaftsregister eingetragen (darunter auch eine europäische Genossenschaft). Dem gegenüber stehen insgesamt 159 Löschungen, so dass es im Vergleich zu 2015 insgesamt 23 Genossenschaften mehr gibt.
Aus den Neueintragungen und Löschungen haben wir die Sitzverlegungen herausgerechnet. Ebenfalls nicht als Neueintragungen haben wir komplette Neufassungen der Satzung gewertet, die von einigen Genossenschaftsregistern als „Neueintragung“ bekannt gemacht werden.
So kommen wir im Ergebnis auf ein kleines positives Saldo von 23 Genossenschaften.
Von den insgesamt 182 neuen eingetragenen Genossenschaften hat unser Verband 24 Neugründungen betreut. Auch wenn unser Verband kein Prüfungsverband ist, bieten wir auf unserer Internetseite www.genossenschaftsgruendung.de Unterstützung bei der Gründung an. Unsere Arbeit ist durchaus erfolgreich. In den letzten zehn Jahren haben wir 278 Neugründungen unterstützt. Dadurch ist die Zahl unserer Mitglieder zum 31.12.2016 auf 426 Unternehmen (darunter 402 eingetragene Genossenschaften) angewachsen. Unser Marktanteil an den Neugründungen beträgt 13%.
Ein Blick auf die Löschungsgründe zeigt, dass 41% Genossenschaften nach erfolgter Liquidation gelöscht wurden. Mit 35% folgt als nächster Löschungsgrund die Verschmelzung mit anderen Genossenschaften. Hier sind es insbesondere Kreditgenossenschaften, die mit anderen Genossenschaften fusionieren. Jede fünfte Genossenschaft (21%) wird dagegen vom Amts wegen nach § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Ob die Löschung nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren durchgeführt wurde, wird in den Bekanntmachungen nicht aufgeführt – den Löschungen wegen Vermögenslosigkeit kann daher keine Aussage über Insolvenzen von Genossenschaften entnommen werden. Einige wenige Genossenschaften (3%) führen ihre Geschäfte in anderer Rechtsform weiter, sie haben Ihre Rechtsform gewechselt, bzw. sind mit einer Kapitalgesellschaft verschmolzen. Beim ZdK sind in 2016 insgesamt acht Genossenschaften ausgeschieden, weil sie aus dem Genossenschaftsregister gelöscht worden sind. Das entspricht einem Anteil von 5%.
Aus unserer Sicht ist ein positives Saldo von 23 Genossenschaften als sehr gering anzusehen. Das macht deutlich, dass nach wie vor weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, damit das genossenschaftliche Wirtschaften wieder weiter verbreitet wird.