Ausschüttende Genossenschaften aufgepasst! Wer im Jahre 2017 eine Ausschüttung plant, sollte sich die nächsten Wochen (1.9.2016 bis 31.10.2016) rot im Kalender anstreichen. Jetzt bereits zum 3. Mal muss in diesem Zeitraum die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) stattfinden.
In diesem Zuge müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen, ob ihre Mitglieder zum Stichtag 31.8. dieses Jahres kirchensteuerpflichtig sind. Die Daten sind Grundlage für den Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Folgejahr.
Ein in Kürze erscheinender gleichlautender Ländererlass beinhaltet zwar viele Befreiungen und Erleichterungen für die betroffenen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Insbesondere Ein-Mann-Gesellschaften, können das automatisierte Abrufverfahren mittlerweile getrost hinter sich lassen. Auch Genossenschaften, die nicht beabsichtigen, im Folgejahr eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung vorzunehmen, können sich zwischenzeitlich zurücklehnen.
Aber für viele andere Genossenschaften, die Ausschüttungen an ihre Mitglieder leisten, ist in den kommenden Wochen die Abfrage beim BZSt notwendig.
Müssen Sie in diesem Jahr erstmals die KiStAM-Abfrage durchführen und/oder ist das Verfahren für Sie noch immer ein Buch mit sieben Siegeln, hier finden Sie eine Anleitung: