Die CDU-CSU Bundestagsfraktion hat sich in einer Pressemitteilung vom 15. März 2016 zu den Genossenschaften geäußert. Anlass war neben der Veröffentlichung von Neugründungszahlen des DGRV sicherlich auch der offene Brief an den Bundejustizminister Heiko Maas, in dem der ZdK zusammen mit 21 anderen Organisationen die Umsetzung des Koalitionsvertrages fordert.
Die CDU-CSU Bundestagsfraktion attestiert der eingetragenen Genossenschaft ein hohes Vertrauen und lehnt daher eine kleine unbürokratische Rechtsform im Genossenschaftsrecht ab.
In der Presseerklärung heißt es:
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft genießt hohes Vertrauen bei Gründern, aber auch bei vorhandenen Mitgliedern, Kunden und Kreditgebern.
Mit der Gründungsprüfung und der umfangreichen Beratung bietet die Genossenschaft gute Voraussetzungen, damit sich bürgerschaftliches Engagement erfolgreich und nachhaltig entfalten kann. Dank dieser Merkmale ist zudem die Insolvenzquote bei Genossenschaften besonders niedrig.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht daher dafür ein, die Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Qualitätsmerkmalen zu bewahren. Eine Verwässerung durch Schaffung einer neuen genossenschaftsrechtlichen Rechtsform ohne Prüfungsverpflichtung bei der Gründung und in der Folgezeit lehnen wir ab.
Das bedeutet, dass der offene Brief insofern für eine Klärung gesorgt hat, da nun ein Partner in der großen Koalition sich geäußert hat und erklärt hat, wo die im Koalitionsvertrag vereinbarte „geeignete Unternehmensform für Initiativen aus bürgerschaftlichen Engagement“ nicht geregelt werden soll. Grundsätzlich sind wir weiterhin der Ansicht, dass eine Regelung im Genossenschaftsrecht nach dem Vorbild der kleinen GmbH im GmbH-Recht die beste Lösung wäre, wir akzeptieren aber die Entscheidung der CDU-CSU Bundestagsfraktion und engagieren uns dennoch weiter für eine Lösung.
Der Koalitionsvertrag hatte neben dem Genossenschaftsrecht auch das Vereinsrecht als Möglichkeit genannt. In der Presseerklärung äußert sich die Bundestagsfraktion wie folgt zu anderen Lösungsmöglichkeiten:
Dagegen sind außerhalb des Genossenschaftsrechts durchaus Verbesserungen für bürgerschaftliche Initiativen denkbar. Beispielsweise ist die Genehmigungspraxis zum wirtschaftlichen Verein in den Ländern sehr unterschiedlich. Auch bei der Eintragung von eingetragenen Vereinen sind die Gerichte zum Teil zurückhaltend. Schließlich kann auch die Unternehmergesellschaft (UG) für bestimmte Gründungen noch stärker in Betracht kommen.
Ob im sozialen Bereich, bei Dorfläden, in Energieprojekten oder auch der Flüchtlingshilfe –der Staat muss für gute Rahmenbedingungen sorgen, in denen sich bürgerschaftliche Initiativen entfalten können. Denn bürgerschaftliches Engagement leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu einem lebenswerten Gemeinwesen.
Wir werden mit unseren Gremien und Partnern die konkreten Vorschläge für eine Umsetzung beraten und uns nun bei den zuständigen Ministerien und im Bundestag für eine Lösung im Vereinsrecht einsetzen.
Die Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite der CDU-CSU Bundestagsfraktion nachlesen: