Die Justizminster der Länder treffen sich zwei Mal im Jahr, um die Arbeit der Länder zu koordinieren und sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen. Auf der letzten Konferenz beschäftigten sie sich unter anderem mit einer geeigneten Rechtsform für das bürgerschaftliche Engagement. Die Justizminister der Länder stellten fest, dass das Vereins- und Gesellschaftsrecht hier keine Lösung bietet, die dem in allen Fällen gerecht wird. Sie befürworten daher, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angekündigt hat, in Kürze einen geeigneten Vorschlag zu machen.
Der Berichterstatter dieses Beschlussgegenstandes, der Justizminster des Landes Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger, erläuterte die Hintergründe in einer Presseerklärung vom 12. Novermber 2015:
Bei vielen ehrenamtlichen Initiativen, etwa beim Betrieb eines Dorfladens oder der Einrichtung einer Kindertagesstätte, stehen engagierte Bürgerinnen und Bürger vor der Frage, wie sie ihr Engagement auf sicherer Rechtsgrundlage und ohne persönliches Haftungsrisiko organisieren können. Bislang hat das geltende Recht hierfür keine angemessene Lösung parat.
Der Beschluss lautet:
- Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und zu fördern ist. Bringen sich Bürgerinnen und Bürger ein, indem sie z.B. Dorfläden gründen oder Kindertagesstätten betreiben, muss ihnen eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht für diesen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen.
- Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Ansicht, dass die Lösungen , die das Gesellschafts- und Vereinsrecht bisher bieten, nicht allen Belangen des bürgerschaftlichen Engagements gerecht werden.
- Die Justizministerinnen und Justizminister befürworten Überlegungen zur Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, das auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Sie nehmen die Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Kenntnis, hierfür zeitnah geeignete Vorschläge unterbreiten zu wollen.
Der ZdK begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Damit wird das bestätigt, worauf wir schon seit langem hinweisen: Wir brauchen für das „kleine“ bürgerschaftliche Engagement eine rechtssichere und unbürokratische Form. Die Ankündigung des BMJV, dass dazu ein zeitnaher Vorschlag unterbreitet wird, nehmen wir ebenfalls sehr erfreut zur Kenntnis. Das Symposium zur Studie über die Genossenschaften beim BMWi, das am 23. November 2015 stattfinden wird, könnte dafür eine gute Gelegenheit sein.