Am 23. November 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Symposium zu Genossenschaften veranstaltet. Anlass war die Präsentation der Studie „Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft“, die im Auftrag des BMWi von Kienbaum und dem Seminar für Genossenschaftswesen an der Universität zu Köln erstellt worden ist.
In die Veranstaltung führte die parlamentarische Staatssekretärin beim BMWi, Frau Brigitte Zypries ein. In Ihren Eingangsworten würdigte sie die Bedeutung von Genossenschaften und erinnerte an das Jahr 2012, das „Internationale Jahr der Genossenschaften“. Sie wies auf die Genossenschaftsreform 2006 hin, die sie als damalige Justizministerin begleitet hatte. Damals sei Ziel gewesen für kleinere Genossenschaften Erleichterungen einzuführen. Zum Ende ihrer Zeit als Justizministerin hat sie die Einführung einer Kleinstgenossenschaft angeregt, hinter diesen Überlegungen steht sie nach ihrer Aussage auch heute noch. Dies insbesondere, weil die Benachteiligung von kleineren Genossenschaften bei der (kompletten) Jahresabschlussprüfung evident ist.
Anschliessend stellten Kienbaum und das Seminar für Genossenschaftswesen an der Universität zu Köln die Studie vor. Dabei gingen die Autoren insbesondere auf die Reform von 2006 und die Zufriedenheit der Genossenschaften mit der Rechtsform ein. Die Reform wurde sehr positiv bewertet. Viele Genossenschaften nutzen die Erleichterungen, einige der Neugründungen wären ohne die Reform nicht zustande gekommen, weil die bis 2006 verpflichtende Anzahl von sieben Gründern nicht erreicht worden wäre. Die Erleichterungen bei der (kompletten) Jahresabschlussprüfung dagegen nehmen nicht sehr viele Genossenschaften wahr, etliche, weil sie nicht wussten, dass diese nicht erforderlich ist. Die Zufriedenheit der Genossenschaften mit der Rechtsform, auch mit der Gründungsprüfung, der Pflichtmitgliedschaft und der Pflichtprüfung ist sehr hoch. Allerdings gibt es bei bestimmten Branchen (Wohnungsgenossenschaften und Dorfläden) durchaus auch kritische Stimmen. Für Kleinstinitiativen kann die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft unter Umständen nicht die richtige sein. Hier könnte der Gesetzgeber nach Ansicht der Autoren ansetzen. Daneben empfehlen die Autoren der Studie eine stärkere Verbreitung der Genossenschaft, zum Beispiel bei der Gründungsberatung und Gründungsförderung.
An der folgenden Podiumsdiskussion hatten Vertreter von Verbänden, der Praxis und der Wissenschaft die Möglichkeit ihre Sicht zu der Studie und der zukünftigen Entwicklung des Genossenschaftswesens darzustellen:
- Herr Dr. Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV, freute sich über die guten Ergebnisse, die die Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung erzielt haben, bestehende Probleme müssten im Vereinsrecht gelöst werden, nicht jedoch im Genossenschaftsgesetz,
- Herr Gedaschko, Präsident des GdW, wies darauf hin, dass die Prüfungsverbände schon jetzt viel für Kleinstgenossenschaften unternehmen, so hätten sich die regionalen GdW-Prüfungsverbände darauf verständigt, die Prüfungsgebühren für junge Genossenschaften gering zu halten,
- Herr Fiedler, Vorstandssprecher des ZdK, wies auf die Notwendigkeit einer Rechtsform für das kleine (wirtschaftliche) Engagement hin, gerade Initiativen, die keinen (ausreichenden) ideellen Überbau haben, könnten die Rechtsform des e.V. nicht wählen, die der eG ist für diese zu aufwändig,
- Herr Dr. Behrens, Geschäftsführer der Stattbau GmbH, machte auf die Möglichkeiten bei der Gründung aufmerksam, die eine (neue) unbürokratische Rechtsform bieten würde, die Baugruppen könnten gleich mit einer genossenschaftlichen Form anfangen, deren Anforderungen (Prüfung etc.) mit der zunehmenden Geschäftstätigkeit wachsen würden,
- Herr Lastring, Aufsichtsratsvorsitzender der Bürgergenossenschaft Welbergen eG und Vorstandsvorsitzender der Volksbank Ochtrup eG, berichtete von den guten Erfahrungen, die er mit der Prüfung gemacht hat, allerdings wünscht er sich eine zielgerichtete Prüfung, die mehr auf die Bedürfnisse der Genossenschaft zugeschnitten ist,
- Herr Dr. Blome-Drees, Seminar für Genossenschaftswesen an der Universität zu Köln, ergänzte als Autor der Studie
Zum Abschluss der Veranstaltung erläuterte Herr Dr. Weis (Abteilungsleiter beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV) die verschiedenen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber nun hätte, kündigte jedoch keine unmittelbaren Aktivitäten an.
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