Am 27.02.2015 hat der Deutsche Bundestag das Kleinanlegerschutzgesetz in erster Lesung behandelt. Die Redner haben die Gesetzesinitiative grundsätzlich begrüßt, jedoch kommen die Abgeordneten fraktionsübergreifend zu dem Schluss, dass es durchaus noch Änderungsbedarf gebe, da die volle Regulierung nicht für alle „Emissionäre“ gelten könne. Insbesondere für Genossenschaften und Unternehmen der „solidarischen Ökonomie“ müssten Erleichterungen geschaffen werden. Wichtig bleibt dennoch, dass die „Anleger“ besser erkennen können, auf welche Risiken sie sich einlassen.
Zu dem Gesetzentwurf geredet haben:
- Dr. Michael Meister (CDU/CSU), Parlamentarischer Staatssekretär der Finanzen,
- Susanna Karawanskij (Die Linke),
- Heiko, Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz,
- Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Grüne),
- Alexander Radwan (CDU/CSU),
- Dr. Carsten Sieling (SPD) und
- Dr. Frank Steffel (CDU/CSU).
Die Debatte ist vom Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages aufgezeichnet worden:
(Quelle: Deutscher Bundestag)
Eine Kurzzusammenfassung finden Sie hier:
Klimaretter – Magazin zur Klima- und Energiewende
Das Wortprotokoll der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (ab Seite 8460):