Auf der Plattform openPetition wurde eine Petition eingestellt, mit der der Wunsch nach sinnvollen Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterstützt werden soll.
Konkret wird gefordert:
- Erweiterung der erlaubten Gesellschaftsformen und Streichung des Zusatzes „deren Gesellschafter eingetragene Vereine sind“, damit auch andere Arten von sozialen und gemeinwohlorientierten Projekten von den Ausnahmeregelungen profitieren.
- Anhebung der maximal zulässigen Zinshöhe auf 2 Prozent. Eine Orientierung der Verzinsung von Nachrangdarlehen an gesetzlich besonders abgesicherten Hypothekenpfandbriefen (derzeit 0,1%), ist absolut unverhältnismäßig.
- Anhebung der Grenze von 1 Mio. Euro Direktkreditvolumen, damit auch größere gemeinwohlorientierte Bau- und Wohnprojekte von der Ausnahmeregelung profitieren können.
- Ausnahme von den Werbeeinschränkungen des § 12, damit auch weiterhin mit Flyern, Infoständen und über das Internet für Nachrangdarlehen geworben werden darf.
In der Praxis zeigen sich Kriterien, die bürgerschaftliche, gemeinwohlorientierte Initiativen und Projekte des selbstverwalteten sozialen / genossenschaftlichen Wohnungsbaus deutlich von gewinnorientierten Unternehmen abgrenzen:
- Sie sind klein, beschränken sich auf ein Projekt mit Unterstützer_innenumfeld, sind nicht auf (Wirtschafts-) Wachstum ausgerichtet und erfüllen bis auf wenige Projekte die Kriterien der Größenkategorie „Kleinstkapitalgesellschaften“ nach Handelsgesetzbuch (immer aber „Kleine Kapitalgesellschaften“)
- Sie wirtschaften nicht renditeorientiert, die Direktkredite haben Fördercharakter und werden moderat verzinst (z.Zt. um 2 %). Der Zins ist fest und langfristig kalkuliert und richtet sich nicht nach kurzfristigem Unternehmensertrag.
- Sie verfolgen gemeinwohlorientierte Ziele wie z.B.: Die Versorgung der direkten Nachbarschaft mit lokal produzierten Lebensmitteln, die Förderung von nicht-kommerzieller Kleinkunst und Kultur, die eine Plattform abseits der großen Bühnen und Ausstellungen benötigt, oder schaffen selbstverwalteten, sozialen Wohnungsbau, in dem die Mieter_innen über ihre Belange selbst entscheiden können.
Solche Unterschiede können herangezogen werden, um die notwendigen Ausnahmeregelungen auf ein gesichertes Fundament zu stellen und Schlupflöcher verhindern!
Eine sinnvolle Abgrenzung gegenüber renditeorientierten Unternehmen sollte einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung tragen und andererseits gemeinwohlorientierten kleinen Initiativen ihre einzig praktikable Möglichkeit lassen: über Direktkredite (= Nachrangdarlehen) das notwendige Eigenkapital im Unterstützer_innenumfeld auszuleihen, zum Ziele der Finanzierung von Kauf und Baumaßnahmen eines genossenschaftlichen Wohnprojektes, eines Schulgebäudes, eines Energievorhabens, eines soziokulturellen Zentrums oder eines landwirtschaftlichen Gemeinschaftsprojektes.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Mitzeichnung finden Sie auf www.openpetion.de:
openPetition zum Kleinanlegerschutzgesetz