Die sinkende Vergütung nach dem EEG für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen führt dazu, dass der Verbrauch des Stroms vor Ort eine interessante Alternative darstellt. Eine Belieferung der Mitglieder vor Ort mit Strom aus den eigenen Anlagen kann daher durchaus lohnenswert sein, sowohl für die Genossenschaft wie für deren Mitglieder.
Vor diesem Hintergrund sind wir Mitte 2013 eine Kooperation eingegangen und haben in Zusammenarbeit mit dem DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V.) und der Kanzlei Nümann und Lang einen Mustervertrag für den Verbrauch von Photovoltaikstrom vor Ort erstellt. Das Vertragsmuster enthält neben dem eigentlichen Vertrag ausführliche Anwenderhinweise, Erläuterungen zum Vertragsmuster sowie eine Musterrechnung. Insgesamt wird das Handwerkszeug zur Umsetzung der Strombelieferung Dritter vor Ort gegeben. Inzwischen ist die zweite Version des Vertragsmusters erhältlich, welche auf das neue EEG 2014 angepasst ist.
Das Vertragsmuster kann unter folgendem Link bestellt werden:
Als unser Mitglied erhalten Sie auf den Mustervertrag „Dritte vor Ort beliefern 2014“ 25 % Rabatt. Bitte vergessen Sie nicht, bei der Bestellung das Häkchen bei Mitglied „ZdK“ zu setzen.