Am 6. Februar hat sich der Bundesrat mit dem Kleinanlegerschutzgesetz befasst. Er gibt gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme ab und empfiehlt dem Bundestag bei dem weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen vorzunehmen. Der Bundesrat empfiehlt folgende Änderungen:
- im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) soll die Ausnahmeregelung für soziale und gemeinnützige Vereine erweitert werden,
- im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) soll eine Ausnahmeregelung für Genossenschaften geschaffen werden.
Gerade der zweite Punkt ist für die Genossenschaftsbewegung sehr wichtig, da die derzeitige Gesetzeslage im KAGB und die seit dem 10.12.2014 angepasste Praxis der zuständigen Aufsichtsehörde (BaFin) die Arbeit von etlichen Genossenschaften bedrohen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert möglichst schnell Anhilfe zu schaffen. Auf Initiative des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) und des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) schlägt der Bundesrates nun vor die eingetragenen Genossenschaften aus dem Anwendungsbereich des KAGB auszunehmen. Wir haben diesen Vorschlag ausdrücklich unterstützt .
Weitere Informationen können Sie der Empfehlung der Bundesratsausschüsse (Seiten 11 und 29) und unserer Stellungnahme an den Bundesrat entnehmen: