Die Bundesregierung plant insbesondere wegen der Prokon – Insolvenz den „grauen Kapitalmarkt“ weiter zu regulieren. Dazu sollen „Regulierungslücken“ geschlossen werden und weitere „Finanzprodukte“ in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes einbezogen werden. Dies soll auch für Nachrangdarlehen gelten, die insbesondere für Genossenschaften neben dem Bankkredit häufig die einzige Möglichkeit darstellt, sich Geld zu leihen. Die Konsequenz wäre, dass die Genossenschaften, die mit Nachrangdarlehen arbeiten, zukünftig folgende Punkte beachten müssen:
- einen Verkaufsprospekt erstellen,
- ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellen,
- zusammen mit dem Jahresabschluss einen Lagebericht erstellen,
- den Jahresabschluss jährlich prüfen und testieren lassen und
- bestimmte Werbeeinschränkungen beachten.
Ausgenommen werden nur „Kleinstanlagen“:
- es werden nicht mehr als 20 Anteile angeboten,
- es werden innerhalb von zwölf Monaten nicht mehr als 100.000,00 € Anteile insgesamt angeboten oder
- der Preis je Anteil beträgt mindestens 200.000,00 €.
Die Mehrkosten für diese Maßnahmen betragen ca. 25.000,00 € bis 30.000,00 € bei der Ersterstellung und ca. 15.000,00 € jährlich. Dieses ist für viele ehrenamtlich arbeitende Genossenschaften nicht leistbar. Mit den geplanten Änderungen sollen die „Anleger“ bessere Informationen bekommen, um Verluste wie bei Prokon zukünftig zu vermeiden. Das Problem ist nur – bei Prokon haben diese Wege versagt. Prokon hatte einen Verkaufsprospekt, ein Vermögensanlagen-Informationsblatt und einen (zumindest bis 2012) testierten Jahresabschluss mit Lagebericht. Diese Informationen sind so umfangreich, dass der „normale Anleger“ diese gar nicht verarbeiten kann (Informationsüberfluss). Bei Darlehen von Mitgliedern gibt es im Übrigen auch kein Informationsdefizit, weil sie über die Generalversammlungsteilnahme immer genau Bescheid wissen, was die Genossenschaft macht und über die Teilnahme an Abstimmungen auch Einfluss ausüben können.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf von diesen Plänen Abstand zu nehmen und durch geeignete Maßnahmen zu ersetzen. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass der „Anleger“ vor der Unterschrift unter einem Nachrangdarlehen über die Risiken informiert werden muss. Das muss aber nicht durch ein 120 Seiten Prospekt erfolgen.
Neben Genossenschaften sind auch andere Bereiche betroffen, so das Mietshäuser-Syndikat, die unser Anliegen unterstützen.
Eine Übersicht über die geplanten Änderungen finden Sie hier:
Unsere Stellungnahme zu dem Referentenentwurf finden Sie hier: