In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“ sind Genossenschaften an drei Stellen erwähnt worden:
- Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung
- Bürgerschaftliches Engagement
- Wohnungsbau stärken
Existenzgründung und Wachstumsfinanzierung
Hier geht es insbesondere um die Gründungsförderung von Genossenschaften durch den Staat und die Verbesserung der Möglichkeit Mitgliederdarlehen aufzunehmen. Konkret heißt es:
„Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.“
Bürgerschaftlichen Engagement
In diesem Abschnitt geht es um die vom ZdK lange erhobene Forderung zur Erleichterung der Rahmenbedingungen bei Kleinstgenossenschaften. Konkret heißt es dazu:
„Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.“
Wohnungsbau stärken
Beim Bereich Wohnungsbau geht es um die verstärkte Förderung von Genossenschaftsanteilen bei Wohnungsgenossenschaften, die im Neubau aktiv sind:
„Für das genossenschaftliche Wohnen verbessern wir die Rahmenbedingungen und prüfen, wie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die sich im Gegenzug zu Neubau verpflichten, besser gefördert werden kann.“
Alle Passagen haben wir ein einem Auszug aus dem Koalitionsvertrag zusammengefasst: