Der ZdK hat am 22.09.2010 beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht mit dem Ziel den wirtschaftlichen Verein in § 22 BGB auch für Dorfläden zu öffnen. Unterstützt wurden wir dabei von folgenden Organisationen:
- Deutscher Landfrauenverband e.V.
- Weltladen-Dachverband e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Lebensmittelkooperativen e.V.
Text der Petition
Der Bundestag wird gebeten, den wirtschaftlichen Verein in § 22 BGB als Rechtsform für Kleinstunternehmen wie Dorfläden und Weltläden zugänglich zu machen und das Genehmigungsverfahren abzuschaffen oder so zu gestalten, dass es für ehrenamtlich tätige Initiativen handhabbar wird.
Begründung
Es gibt zahlreiche Ortschaften, aus denen sich der Einzelhandel zurückgezogen hat. Vor allem Ältere sind häufig nicht in der Lage, große Strecken zurück zu legen und sind aber dennoch auf die Versorgung mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs angewiesen. Aus diesem Grund entstehen bundesweit Initiativen für neue „Dorfläden“. Diese Läden werden zum Teil von der Gemeinde initiiert und von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, die sich ehrenamtlich engagieren.
Diese Dorfläden erwirtschaften Umsätze, die in der Regel nur eine Führung durch unbezahlte ehrenamtliche Tätigkeit gestatten. Für derartige Unternehmen wird allerdings in unserem Rechtssystem keine geeignete Rechtsform zur Verfügung gestellt, obwohl es diese Rechtsform gibt, nämlich den wirtschaftlichen Verein, wie er in § 22 BGB geregelt ist.
Ein solcher wirtschaftlicher Verein bedarf der behördlichen Genehmigung, die leider in den meisten Fällen versagt wird. Hier werden ohne plausible Erklärung im öffentlichen Interesse stehende Projekte blockiert. Denn andere Rechtsformen kommen dafür leider nicht in Frage. Der e.V. darf für wirtschaftliche Zwecke nicht genutzt werden und setzt beim Verstoß die jeweiligen Projekte dem Risiko aus, dass ihnen jederzeit die Rechtsfähigkeit entzogen werden kann. Die GbR ist wegen des hohen Haftungsrisikos und wegen der steuerlichen Vermengung mit den Privatangelegenheiten nicht brauchbar. Die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) kommen einerseits wegen des hohen Mindestkapitals und anderseits wegen des bürokratischen Aufwandes und der beträchtlichen Notarkosten bei der Aufnahme neuer Mitglieder nicht in Frage. Die eingetragene Genossenschaft hat durch die Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband und durch die hohen Prüfungskosten und Kosten für die Steuerberatung noch höhere Rechtsformkosten als die GmbH.
Nicht zu akzeptieren ist die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass für Zusammenschlüsse privater Unternehmen in fast allen Bundesländern in großer Zahl wirtschaftliche Vereine genehmigt werden. Darüber hinaus ist nicht nachzuvollziehen, wieso die Praxis in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich ist, denn in Rheinland-Pfalz werden bereits seit langem erfolgreich Dorfgemeinschaftsläden in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins betrieben (seit Kurzem auch in Niedersachsen), während sich andere Bundesländer strikt verweigern.
Um die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu gewährleisten und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement und die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern, sei es in einem Dorf- oder Weltladen, sollten auf Bundes- wie auf Länderebene Maßnahmen ergriffen werden.
Dazu gehört, solange die Genehmigungspflicht besteht, die Aufstellung transparenter Kriterien für die Verleihung bzw. Verweigerung der Rechtsfähigkeit.
Wir haben den Aufruf zur Petition und die im Rahmen der Online-Petition abgegebenen Kommentare dokumentiert: