Der Beschluss des 15. Ordentlichen Verbandstages 2009 in Bad Mergentheim hat Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Partnerverband, dem Prüfungsverband der deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e.V. (PV). Der Beschluss „Entwicklung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für neue Genossenschaften“ ist einstimmig gefasst worden, mit der Ausnahme der Gegenstimme des Herrn Mittelbach, Verbandsdirektor des PV. Herr Mittelbach hat diesen Beschluss dann auszugsweise an Prüfungsverbände im DGRV geschickt und Maßnahmen gegen den ZdK angeregt. In der Sitzung des DGRV-Ausschusses der Prüfungsverbände (APV) am 22. März 2010 ist Herr Mittelbach erneut auf sein Anliegen zurückgekommen und hat dort für den Ausschluss des ZdK aus dem DGRV gesprochen.
Der Vorstand des ZdK ist nach Abstimmung mit dem Verbandsrat der Meinung, dass ein solches Verhalten nicht mit dem Kooperationsvertrag vereinbar ist, den PV und ZdK im Juni 2006 geschlossen haben. Der Vorstand hat darum den Kooperationsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet und damit auch die wechselseitige Mitgliedschaft der beiden Verbände, die in diesem Vertrag vereinbart worden war.
Der Vorstand des ZdK hat dem Vorstand des PV am 24. März 2010 folgenden Brief geschrieben:
Beendigung des Kooperationsvertrages
Sehr geehrter Herr Mittelbach,
sehr geehrter Herr Dr. Kluth,
nachdem Sie, Herr Mittelbach, im Ausschuss der Prüfungsverbände des DGRV am 22. März 2010 wegen des Verbandstagsbeschlusses des ZdK zur „Entwicklung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für neue Genossenschaften“ Maßnahmen gegen den ZdK bis hin zum Ausschluss aus dem DGRV verlangt haben, sehen wir die Vertrauensbasis und die Geschäftsgrundlage für die zwischen unseren Verbänden vereinbarte Kooperation als zerstört an und beenden den Kooperationsvertrag vom 16. Juni 2006 mit sofortiger Wirkung. Damit haben sich die Mitgliedschaften des PV im ZdK und des ZdK im PV erledigt. Wir sehen keine Möglichkeit mehr, dem PV im Rahmen der Prüfungsverbände des DGRV eine privilegierte Stellung einzuräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralverband deutscher
Konsumgenossenschaften e.V.
Dr. Burchard Bösche Horst Langenbucher