Basel II macht das Problem dringlicher. Kleine Genossenschaften haben wachsende Schwierigkeiten, Bankkredite zu bekommen und die Konditionen werden für sie immer schlechter, sofern sie nicht über ein umfangreiches und teures Rechnungswesen verfügen, wie es für die Dimension ihres Unternehmens vielfach unangemessen ist. Dabei ist oft Geld genug da, um das Geschäft zu finanzieren, nämlich bei den Mitgliedern, und dieses Geld ist zu viel günstigeren Konditionen zu bekommen, als sie die Banken gewähren. Ja, wenn da nicht das Kreditwesengesetz wäre, das das Einsammeln von Finanzmitteln bei den Mitgliedern schon bei ganz kleinem Umfang als Einlagengeschäft und damit als Bankgeschäft definiert, das der hoheitlichen Erlaubnis bedarf.
Das war aber nicht immer so. Die Konsumgenossenschaften dienten ihren Mitgliedern nicht nur für den Einkauf, sondern gleichzeitig auch als Sparkasse. An den regelmäßig veröffentlichten Unterlagen über die wirtschaftliche Entwicklung konnten diese erkennen, wie mit ihrem Geld gearbeitet wird. Die Mitglieder erhielten attraktive Zinsen, die Genossenschaften bekamen für ihre Investitionsvorhaben Zugang zu günstigen Krediten. Die Spareinlagen machten in der Regel ein Vielfaches der Geschäftsguthaben aus. In ihrem Kampf gegen die Konsumgenossenschaften setzen die Nationalsozialisten vor allem bei den Spareinrichtungen an und verbieten diese schließlich, um den Konsumgenossenschaften die finanzielle Grundlage zu entziehen. Noch heute bestehen in dem 1934 erlassenen Kreditwesengesetz sehr enge Bestimmungen, die den meisten Genossenschaften die Schaffung von Spareinrichtungen unmöglich machen. Anders ist die Lage in Italien, wo die Konsumgenossenschaften von jedem Mitglied bis zu 36.000 EURO Spareinlagen annehmen dürfen.
Der ZdK setzt sich dafür ein, dass den Genossenschaften wieder erlaubt wird Spareinlagen der Mitglieder anzunehmen.