Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz stattgefunden. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. war als Sachverständiger zu dieser Anhörung eingeladen. Der Vorstandssprecher Mathias Fiedler konnte dort das Anliegen des Verbandes vorbringen. Kernpunkte der Forderungen des ZdK sind:
- Änderung der Ausnahmevorschrift für Mitgliederdarlehen bei der Genossenschaft
- Öffnung der Ausnahmevorschrift für „soziale und gemeinnützige Projekte“ für andere Rechtsformen und
- Einfügung einer Auffanglösung für Genossenschaften im KAGB.
Die grundsätzliche Intention des Gesetzesvorhabens, die „Kleinanleger“ besser vor Verlusten zu schützen, indem sie besser über die Risiken der „Anlageprodukte“ informiert werden wird auch vom ZdK geteilt. Allerdings sind die Vorschläge im Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht ausgewogen genug. Einen Verkaufsprospekt zu erstellen, ist für kleine Projekte, die meist ehrenamtlich arbeiten, nicht leistbar. Zum einen gibt es hohe inhaltliche Anforderungen an den Prospekt und zum anderen sind die Kosten im Verhältnis zu dem „Anlagevolumen“ zu hoch. Aus Sicht der „Kleinanleger“ die gerade bei kleinen Genossenschaften oder „sozialen und gemeinnützigen“ Projekten ohne Vermittler oder Berater angesprochen werden, ist der Verkaufsprospekt zu komplex. Der ZdK schlägt daher vor eine Diskussion über einen kleinen Prospekt („Prospekt-Light“) zu führen, damit die Interessen von „Kleinanleger“ und „Klein-Emittent“ besser abgewogen sind. Darauf gehen wir in unserer Stellungnahme ein:
Die Anhörung wurde durch das Parlamentsfernsehen aufgezeichnet:
(Quelle: Deutscher Bundestag)
Das Protokoll, die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der anderen Sachverständigen finden Sie auf der Internetseite des Bundestages:
In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages sind die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung zusammen gefasst:
In dem für uns wichtigen Passus heißt es dort:
Die GLS-Bank warnte in ihrer Stellungnahme vor einer Entwicklung, die es Vereinen und Genossenschaften erschwere, Nachrangdarlehen von ihren Mitgliedern entgegenzunehmen. Bürgerschaftliche Beteiligungsformen seien Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesellschaft. Auch die Genova Wohnungsgenossenschaft Vauban und das „Mietshäuser Syndikat“ Freiburg bezeichneten Nachrangdarlehen als essentiell für Projekte, mit denen die eigene Lebenswelt gemeinschaftlich und initiativ gestaltet werde. Dazu gehörten das Bedürfnis nach gemeinschaftlichem und sicherem Wohnen sowie nach gemeinschaftlich organisierter Energieversorgung, nach gemeinschaftlich organisierter Bildung und nach gemeinschaftlichem ökologischen Handel. Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften begrüßte den Entwurf, sprach sich aber für Änderungen und Präzisierungen bei den Regelungen für Genossenschaften aus.